Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann dieser mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung abschließen, die manche Arbeitsbereiche anders regelt, als das im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Das ist aber nur in ganz speziellen Bereichen, die wieder im Kollektivvertrag aufgezählt werden, möglich.
Archive for March, 2011
Tägliche Arbeitszeit
Deine tägliche Arbeitszeit darf nicht länger als 9 Stunden sein. Arbeitest du trotzdem länger, muss dir die Zeit, die du länger arbeitest als Überstunden bezahlt werden.
AUSNAHME: Es gibt in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung, die eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden regelt. Für Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr ist diese Ausnahme nicht möglich.
Probezeit
Als Lehrling gilt für dich eine Probezeit von höchstens drei Monaten. Während dieser Probezeit kann dein Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen sowohl von dir als auch von deinem/deiner ArbeitgeberIn jederzeit beendet werden.
Freizeit
Von Jänner bis November musst du mindestens zwei Halbtage pro Woche frei haben. Und diese beiden Halbtage kann auch nicht dein Chef/deine Chefin alleine bestimmen – das muss er mit dir aushandeln.
Überstunden
Eine Überstunde ist im Prinzip jede Stunde, die du mehr als die 38,5 Stunden arbeitest, die im Kollektivvertrag geregelt sind. Allerdings musst du bei der Berechnung deiner Überstunden die Kapitel durchrechenbare Arbeitszeit und Mehrarbeit Arbeiten am Sonntag beachten. Denn erst nach „Aufbrauchen“ der Mehrarbeit, handelt es sich um Überstunden. Auf jeden Fall als Überstunden gilt – das ist allerdings für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Überstundenvergütung in Geld! Prinzipiell beträgt der Überstundenzuschlag 50 Prozent. Also wenn du beispielsweise einen Stundenlohn von 10 Euro hättest, würdest du für eine Überstunde 15 Euro bekommen. Deinen tatsächlichen Stundenlohn kannst du ganz einfach errechnen, indem du einfach deine Lehrlingsentschädigung bzw. dein Gehalt durch 158 dividierst.
ACHTUNG: Prinzipiell darfst du als Lehrling (unter 18) keine Überstunden machen. Machst du allerdings trotzdem welche, muss für die Berechnung des Überstundenzuschlages die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr herangezogen werden.
Machst du allerdings eine Überstunde zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh, bzw. an einem Sonn- oder Feiertag, ist der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Wenn wir wieder bei unserem Beispiel mit den 10 Euro Stundenlohn bleiben, würdest du für eine Überstunde in diesem Fall 20 Euro bekommen.
Wenn du deine Überstunde jetzt zwischen Montag und Freitag von 18.30 Uhr und 20 Uhr machst, bzw. am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr, ist der Überstundenzuschlag 70 Prozent. Wir bleiben bei unserem Beispiel und bei den angenommenen 10 Euro Stundenlohn, wären dass jetzt 17 Euro pro Überstunde.
AUSNAHME: Handelt es sich um eine Überstunde an einem der verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten, dann beträgt der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Bei unserem Beispiel wären dass jetzt wieder 20 Euro pro Überstunde.
Überstundenvergütung in Freizeit! Deine Überstunden müssen nicht unbedingt ausbezahlt werden. Es kann auch vereinbart werden, dass sie dir in Freizeit abgegolten werden. Ein 50 %iger Überstundenzuschlag würde dir in diesem Fall mit 1:1,5; ein 70 %iger Überstundenzuschlag mit 1:1,7 und ein 100 %iger Überstundenzuschlag mit 1:2 abgegolten.
Weihnachten und Silvester
Am 24. Dezember endet die Arbeitszeit um 14 Uhr und am 31. Dezember um 17 Uhr.
Mehrarbeit (zuschlagsfrei)
Der Kollektivvertrag enthält eine Möglichkeit, nach der du trotz der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden bis zu 40 Stunden ohne Überstundenzuschlag arbeiten musst. Das ganze nennt sich dann zuschlagsfreie Mehrarbeit.
Beispiel:
Wöchentliche Arbeitszeit laut KV: 38,5 Stunden
tatsächlich gearbeitet: 42 Stunden
verrechnen musst du: 1,5 Mehrstunden – also 1:1
2 Überstunden – also mit ÜS Zuschl.
ACHTUNG: In Verbindung mit der durchrechenbaren Arbeitszeit wird’s jetzt kompliziert.
Beispiel:
es wurde ein Durchrechnungszeitraum von 3 Wochen vereinbart.
1. Woche: vereinbart 44 Stunden, du arbeitest 45 Stunden
2. Woche: vereinbart 33 Stunde, du arbeitest 37 Stunden
3. Woche: vereinbart 38,5 Stunden, du arbeitest 41 Stunden
Die Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit ist 44 Stunden (siehe durchrechenbare Arbeitszeit), also haben wir in der 1. Woche mal eine Überstunde. In der 2. Woche sind das 1,5 Stunden Mehrarbeit und 2,5 Überstunden. In der 3. Woche haben wir 1,5 Stunden Mehrarbeit und eine Überstunde. Also ergibt das für die drei Wochen in unserem Beispiel: 4,5 Überstunden und 3 Stunden Mehrarbeit.
Arbeitszeit
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSNAHME: Siehe durchrechenbare Arbeitszeit
Durchrechenbare Arbeitszeit (Durchrechnungszeitraum)
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSNAHME: Die wöchentliche Arbeitszeit kann auch auf 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn du dann aber innerhalb von 26 Wochen insgesamt im Schnitt nur 38,5 Wochen arbeitest. Also beispielsweise, du arbeitest 13 Wochen lang 44 Stunden, dann darfst du die nächsten 13 Wochen nur 33 Stunden arbeiten.
AUSNAHME VON DER AUSNAHME: Wenn es bei dir im Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann es eine Vereinbarung geben, dass der Zeitraum mit den 26 Wochen (Durchrechnungszeitraum) auf ein ganzes Jahr ausgeweitet wird. Also egal wie lang dieser Durchrechnungszeitraum bei dir im Betrieb dann wirklich ist, im Schnitt darf die normale Arbeitszeit nur 38,5 Stunden betragen – alles darüber hinaus muss als Überstunden bezahlt werden.
Kollektivvertrag
Dein Kollektivvertrag, deine Vorteile! Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) umfasst fast 300.000 Mitglieder und ist damit die größte Gewerkschaft Österreichs. Je mehr Menschen sich gewerkschaftlich organisieren, umso mehr können wir gemeinsam erreichen. Ausgelernte Industriekaufleute verdienen 1.416,70 Euro im Monat, während Einzelhandelskaufleute nur 1.300 Euro erhalten. Warum ist da ein so großer Unterschied? Im Industriebereich hat die GPA-djp einen höheren Organisationsgrad, das bedeutet viel mehr Mitglieder als im Handel. Dadurch kann man auf ArbeitgeberInnen bei den KV- Verhandlungen größeren Druck ausüben und am Ende kommt ein besseres Ergebnis raus.
Die GPA-djp verhandelt jedes Jahr circa 160 Kollektiverträge, in denen unter anderem Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche und natürlich Löhne und Gehälter geregelt werden. Denn diese sind keineswegs gesetzlich festgelegt, sondern müssen jedes Jahr neu verhandelt und erkämpft werden!
Vereinfacht gesagt: Viele Mitglieder = mehr Geld für dich! Indem du mit deinem Beitritt die Gewerkschaft unterstützt, stärkst du damit unsere Verhandlungsposition gegenüber den ArbeitgeberInnen und umso mehr können wir für dich in Punkto Lehrlingsentschädigung, Probezeit etc. herausholen. Du siehst also, eine Mitgliedschaft zahlt sich für dich also wirklich aus!
Was genau wird im KV geregelt? Im Kollektivvertrag findest du eine Reihe von Regelungen zu deinem Arbeitsleben. Hier sind einige davon aufgezählt:
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Lohn oder Gehalt
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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Arbeitszeit (alles was von den gesetzlichen 40 Stunden pro Woche abweicht)
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Nachtarbeit
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Zuschläge für Überstunden, Nachtarbet, Sonn- und Feiertagsarbeit
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Kündigungsfristen
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Probezeiten
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ev. Zusatzurlaube
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Prämien
Wer verhandelt den KV? Die Kollektivverträge werden von den so genannten “Sozialpartnern” verhandelt. Das ist auf der einen Seite die Wirtschaftskammer, die die Interessen der ArbeitgeberInnen vertritt. Und auf der anderen Seite WIR, die Gewerkschaft, die die Forderungen der ArbeitnehmerInnen in den Verhandlungen vertritt.
Lehrlinge und KV! Kollektivverträge gelten auch für Lehrlinge und enthalten sogar spezielle Lehrlings- Bestimmungen. Zum Beispiel Regelungen über die Weiterverwendung im Betrieb, Sonderzahlungen, Dienstfreistellungen, Probezeitregelungen und last but not least: die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung!
Wenn du wissen willst was im Kollektivvertrag für Lehrlinge und Angestellte im Handel nun ganz genau drinnen steht, kannst du dir als GPA-djp Mitglied deinen KV in jeder Regionalgeschäftsstelle abholen bzw. nach Hause schicken lassen. Wenn du spezielle Fragen hast oder das “Juristendeutsch” in dem KVs normalerweise verfasst sind, nicht ganz versteht, melde dich einfach. Wir beraten und informieren dich gerne! Infos zu deinem Kollektivvertrag findest du auf: www.jugend.gpa-djp.at/kv oder hier!
Arbeiten am Sonntag
Sonntagsarbeit ist für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausnahmslos verboten. Warum wir für den freien Sonntag eintreten findest du hier!
Praxistest
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit! Mit Juni 2008 wurde die “Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen” auf neue Beine gestellt. Seither stehen den Ausbildungsbetrieben mehrere verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Lehrlingsausbildung im Unternehmen fördern zu lassen. Eine Förderart ist der “Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit” also der Praxistest.
Wer wird gefördert? Grundsätzlich werden alle Betriebe, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen. Außerdem muss der Betrieb parallel zur Ausbildung für jeden Lehrling eine Ausbildungsdokumentation zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse durch den/die Lehrberechtigte(n) führen. Weiters müssen die Lehrlinge den „Praxistest“ positiv absolvieren und es müssen alle Lehrlinge des entsprechenden Lehrjahres/Jahrganges in allen im Betrieb ausgebildeten Lehrberufen am Praxistest teilnehmen. Achtung: Der Praxistest muss in der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit stattfinden.
Wie hoch ist die Förderung und wer bekommt diese? Für jeden Lehrling der/die den Praxistest besteht bekommt der Betrieb eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro. Besteht ein Lehrling den Praxistest nicht, muss der Betrieb die Ausbildungsdokumentation bis zum Ende der Lehrzeit fortführen und auf die festgestellten Schwächen eingehen. Besteht der Lehrling die Lehrabschlussprüfung beim erstmaligen antritt, bekommt der Betrieb immer noch 1.500 Euro.
Was ist mit den Lehrlingen? Grundsätzlich musst du, sofern dein Betrieb das will, zum Praxistest antreten. Lass dir aber keine Märchen erzählen, der Praxistest wird dir nicht auf die Lehrabschlussprüfung angerechnet. Es ist leider nicht vorgesehen, dass du einen Teil der 3.000 Euro bzw. der 1.500 Euro bekommst. Als GPA-djp Jugend kämpfen wir aber dafür, dass auch du als Lehrling einen gerechten Teil der Förderung bekommst.
ACHTUNG: Mit Wirkung von 01.02.2011 wurde die Förderung für den “Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit” also dem Praxistest ausgesetzt! Dies bedeutet, dass die Förderung in Höhe von max. 3.000 Euro pro Lehrling welche/r den Praxistest besteht entfällt!
Wenn du noch Fragen zum Thema „Praxistest“ hast, kannst du dich gerne via Email an jugend@gpa-djp.at oder unter 050301-21510 bei uns melden.
Allgemeiner Gross- & Kleinhandel (1.1.2012)
Das Gehaltsgebiet A gilt für Betriebe in allen Bundesländern, außer Salzburg und Vorarlberg, das Gehaltsgebiet B gilt für Salzburg und Vorarlberg.
Lehrlingsentschädigung
1. LJ EUR 475 (A) EUR 490 (B)
2. LJ EUR 602(A) EUR 621 (B)
3. LJ EUR 856 (A) EUR 883 (B)
4. LJ EUR 886 (A) EUR 914 (B)
Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr
EUR 1.350 (A)
EUR 1.384 (B)
Achtung: Bei den hier angegebenen Lehrlingsentschädigungen bzw. Gehältern handelt es sich um Brutto-Beträge!
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Rechtsinfos:
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