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Archive for December, 2011

Erfolgreicher Abschluss im Handel! Plus 3,9% mehr Lehrlingsentschädigung erreicht!

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für 2012 (Gültig ab: 1.Jänner 2012) konnte eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,9% für dich erreicht werden. Wir sind deine Gewerkschaft und darum ist es uns wichtig, dass du über deine Rechte bescheid weißt und für deine Arbeit auch entsprechend bezahlt wirst. Wir setzen uns für dich ein, und sind dafür verantwortlich, dass:

  • du ab 1. Jänner 2012 im 1. Lehrjahr um 18 Euro/Monat, im 2. Lehrjahr um 23 Euro/Monat und im 3. Lehrjahr um 31 Euro/Monat mehr verdienst und das 14 mal im Jahr!
  • das bedeutet, dass du im 1. Lehrjahr um 252 Euro/Jahr, im 2. Lehrjahr um 322 Euro/Jahr und im 3. Lehrjahr um 434 Euro/Jahr mehr im Sackerl hast.
  • du bei der Lehrabschlussprüfung für einen guten Erfolg eine Prämie von 100 Euro und für einen ausgezeichneten Erfolg 150 Euro bekommst!
  • es in deinem Betrieb die 38,5 Stunden-Woche überhaupt gibt. Denn die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche!
  • es Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld überhaupt gibt. Denn ohne Kollektivvertrag gibt es keinen Anspruch auf diese Sonderzahlungen.
  • die Behaltefrist im Handel 5 Monate und nicht wie im Gesetz geregelt nur 3 Monate beträgt.


Rechtsinfos für dich!

Da der Handelskollektivvertrag leider ein wenig kompliziert geschrieben ist, findest du auf dieser Homepage ab sofort unter dem Menüpunkt Rechtsinfos die wichtigsten Regelungen für Lehrlinge mit Beispielen und in einer allgemein verständlichen Sprache.

Jetzt Mitglied werden!
Als Gewerkschaft sind wir immer nur so stark, wie Menschen gemeinsam mit uns für ihre Rechte eintreten. Es liegt also an dir, dass du dir nicht alles gefallen lässt. Wenn bei dir im Job nicht alles so ist, wie es eigentlich sein sollte, melde dich bei uns. Gemeinsam können wir etwas verändern. Da wir von Politik und Wirtschaft unabhängig sind, finanzieren wir uns nur über die Beiträge unserer Mitglieder. Bei uns kann jeder Lehrling und jede/r Angestellte Mitglied werden. Welche Vorteile du neben dem gemeinsamen Durchsetzen deiner Rechte im Job hast, findest du unter dem Menüpunkt Jetzt Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt immer 1 Prozent deiner monatlichen Bruttolehrlingsentschädigung bzw. deines Bruttogehaltes.

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Interio-Sonntagsöffnung am Prüfstand!

Lugner und Handelsunternehmen sollen sich um Arbeitsbedingungen der Angestellten kümmern! „Die Aufregung von Herrn Baumeister Lugner darüber, dass in der Interio-Filiale im neuen Einkaufszentrum am Wiener Westbahnhof auch am Sonntag eingekauft werden kann, ist uns natürlich nicht entgangen. Wir empfehlen Herrn Lugner oder besser einem seiner Geschäftslokalmieter, gegen Interio ein Verfahren nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einzubringen. Das würde die Klärung seines Grundanliegens, mit dem man ja auch schon beim Verfassungsgerichtshof vorstellig geworden ist, wesentlich beschleunigen“, kommentiert der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer: „Wenn Herr Lugner eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Interio einbringt, könnte die Sonntagsöffnung von Interio am Westbahnhof binnen kurzer Zeit wieder vom Tisch sein, und Herrn Lugners Geschäftslokalmieter hätten eine Konkurrenz weniger vor der Haustür “.

Auch die GPA-djp bezweifelt übrigens die Angaben von Interio-Geschäftsführerin Frau Janet Kath, dass sie mit der Sonntagsöffnung am Wiener Westbahnhof keine Rechte verletze. „Wir prüfen diese Angelegenheit im Moment sehr genau und werden uns demnächst auch vor Ort ein umfassendes Bild machen“, kündigt Proyer an.

Die Position der GPA-djp zum Thema Sonntagsöffnung ist und bleibt unverändert, so Proyer abschließend: „Es gibt eine gültige, gemeinsam mit den Sozialpartnern im Wiener Handel erarbeitete Regelung. Wir vertrauen weiters auf unsere Vereinbarungen mit dem Land Wien und sehen nicht den geringsten Veränderungsbedarf. Herr Lugner soll sich gemeinsam mit seinen Handelsunternehmen lieber um die Arbeitsbedingungen der Angestellten vor Ort kümmern”.

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Arbeiten im Advent, zu Weihnachten und zu Silvester!?

Bezahlung und Regelung der Arbeitszeit für Angestellte im Handel! Alle Jahre wieder – kommt das Weihnachtsgeschäft und mit ihm die anstrengendste Zeit für die Angestellten im Einzelhandel. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen für Advent, Weihnachten und Silvester!
 
Einkaufssamstage im Advent! An den vier Einkaufssamstagen im Advent gibt’s in den meisten Fällen ab 13:00 Uhr Überstundenzuschlag von 100 Prozent. Diese Überstunden können Sie auch als Zeitausgleich konsumieren, wenn Sie das vorab mit Ihrem Arbeitgeber so vereinbaren. Wie hoch der Zuschlag bzw. das Zeitguthaben ist, hängt davon ab wie lange Sie an den übrigen Samstagen im Jahr gearbeitet haben.
 
8. Dezember! Die Arbeitsleistung am 8. Dezember ist absolut freiwillig. Wenn Sie frei haben wollen, brauchen Sie weder einen Grund anzugeben, noch dürfen Sie dafür benachteiligt werden. In jedem Fall bekommen Sie für den Feiertag das laufende Entgelt bezahlt. Wenn Sie am 8. Dezember arbeiten und der Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem Sie auch sonst gearbeitet hätten, dann bekommen Sie diese Arbeit außerdem mit zusätzlichen Gutstunden abgegolten. Wenn Sie an diesem Tag sonst frei gehabt hätten, erhalten Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag. Für die Arbeit am 8. Dezember steht Ihnen darüber hinaus Ersatzfreizeit zu. Die Entlohnung für den Feiertag muss spätestens bis 31. Jänner, die Ersatzfreizeit bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen.
 
Heiliger Abend und Silvester! Am 24. Dezember dürfen Geschäfte bis 14:00 Uhr, der Handel mit Naturblumen und Süßwaren bis 18:00 Uhr und der Christbaumverkauf bis 20:00 Uhr offen halten. Am 31. Dezember gelten folgende Öffnungszeiten: Allgemeiner Handel bis 17:00 Uhr, Lebensmitteleinzelhandel bis 18:00 Uhr und Handel mit Naturblumen, Süßwaren und Silvesterartikel bis 20:00 Uhr. Alle Angestellten, auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte, die am Heiligen Abend nach 14 Uhr bzw. zu Silvester nach 17 Uhr arbeiten, haben Anspruch auf Überstundenentlohnung.
 
In jedem Fall sollten Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten führen, um Ihre Ansprüche im vollen Ausmaß geltend machen zu können!
 
Weitere Infos oder Fragen! Detailierte Informationen finden Sie im nebenstehenden Dokument. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Arbeitszeit oder Bezahlung haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
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Lehrlinge sind GewinnerInnen des neuen Handels-KVs!

Plus 3,9 Prozent bei der Lehrlingsentschädigung; Forderung nach Ausbildungsoffensive bleibt aufrecht! „Wir begrüßen den neuen Kollektivvertrag für den Handel. Der erreichte Anstieg der Lehrlingsentschädigung von 3,9 Prozent ist ein klares Signal der Wertschätzung, das die rund 17.000 Lehrlinge im Handel verdienen.

Für einen Lehrling im dritten Ausbildungsjahr bedeutet das ab 1. Jänner 2012 ein jährliches Plus von rund 430 Euro brutto. Auch junge Leute müssen mit den Auswirkungen der Inflation zurechtkommen”, kommentiert der Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Helmut Gotthartsleitner, die erzielte Einigung.

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