Die Arbeit am 8. Dezember erfolgt für Lehrlinge prinzipiell freiwillig. Dein Arbeitgeber muss dir bis spätestens 10. November mitteilen, dass er/sie am 8. Dezember aufsperren möchte und dass du arbeiten sollst. Du hast dann eine Woche zeit um deinem Chef/deiner Chefin mitzuteilen, dass du eine Beschäftigung am 8. Dezember ablehnst.
ACHTUNG: Kein Arbeitnehmer darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.
Berechnungsgrundlage für dein Arbeitsentgelt am 8. Dezember ist die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr.
Zusätzliche Freizeit! Wenn du am 8. Dezember arbeitest, bekommst du zusätzliche Freizeit: Arbeitest du bis zu 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 4 Stunden Freizeit. Arbeitest du mehr als 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 8 Stunden Freizeit. Eine Abgeltung dieser zusätzlichen Freizeitstunden in Geld ist nicht möglich.







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