Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.
AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.
Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.
AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.
Arbeiten am Samstag Arbeiten am Sonntag Arbeitsunfall Arbeitsverhinderung Arbeitszeit AusbilderIn Behaltpflicht Berufsschule Betriebsrat Betriebsvereinbarung Bezahlung durchrechenbare Arbeitszeit Einkommen Endigung des Lehrverhältnisses Entgeltfortzahlung Freizeit Gehalt Gewerkschaft Handel Jugendvertrauensrat Karenz Kollektivvertrag Krank Lehrabschlussprüfung Lehrberechtigter Lehrling Lehrlingsentschaedigung Lehrlingsförderung Lehrvertrag Mehrarbeit MigrantInnen Mutterschutz Präsenzdienst Praxistest Probezeit Protest Rechte & Pflichten Ueberstundenzuschlag Urlaub Urlaubsgeld Verhandlungen Weihnachtsgeld Weiterverwendungspflicht Zivildienst zusaetzliche Freizeit
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hallo ebru. der kollektivvertrag für angestellte und lehrlinge in handelsbetrieben regelt ganz klar, dass du nur jeden 2ten samstag nach 13 Uhr beschäftigt werden darfst. du kannst deine/n chef/chefin direkt darauf ansprechen. natürlich kannst du dich als mitglied der GPA-djp auch an die nächste regionalgeschäftstelle wenden. hier bekommst du rasch hilfe. die adressen unserer regionalgeschäftsstellen findest du hier! ganz wichtig ist dass du eine arbeitszeit-aufzeichnung (beginn und ende deiner täglichen arbeitszeit, pausen usw.) führst. damit können wir deine arbeitszeiten nachvollziehen und dir noch besser helfen. wenn du noch kein GPA-djp Mitglied bist, würde ich mich über deinen Beitritt sehr freuen. mehr infos und die online-mitgliedsanmeldung findest du hier!
lg heli