Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSNAHME: Siehe durchrechenbare Arbeitszeit
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSNAHME: Siehe durchrechenbare Arbeitszeit
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muss ich für einen arzt termin frei bekommen??
Hallo Stefanie!
Gerne beantworte ich deine Frage. Nun, nach dem Angestelltengesetz ist es so, dass es mehrere Dienstverhinderungsgründe (dringende Behördenwege, Krankheit, Unglücksfall etc.) gibt. Einer dieser Diensverhinderungsgründe ist ein Arztbesuch. Dies bedeutet, dass du während der Arbeitszeit zum Arzt gehen kannst. Bitte kündige dies zuvor im Betrieb an. Nach deinem Arztbesuch ist es Wichtig, dass du eine Bestätigung vom Arzt (Achtung: Datum & Dauer des Besuches muss ersichtlich sein) im Betrieb ab. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Wenn du noch kein GPA-djp Mitglied bist, würde ich mich über deinen Beitritt sehr freuen. Mehr Infos und die Online-Mitgliedsanmeldung findest du hier!
Freundlich Grüße
Heli Gotthartsleitner
GPA-djp Jugend