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Berufsschule


Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit freigeben. Die Berufsschulzeit (eine eventuelle Mittagspause ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Du bist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet – wenn du dieser Pflicht mehrmals nicht nachkommst, kann der Betrieb dein Lehrverhältnis auflösen! Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber auf jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe.

Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,…) zur Arbeitsleistung herangezogen werden.

Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte für deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die Berufsreifeprüfung vorzubereiten. Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.

Berufsschulen können in verschiedenen Formen geführt werden:

  • Ganzjährige Berufsschulen mit mind. einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht
  • Saisonmäßige Berufsschulen, mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht
  • Blockmäßiger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts
posted by Helmut Gotthartsleitner in Rechtsinfos and have No Comments

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