Jugendvertrauensrat

Vertretung im Betrieb!

Vor mehr als dreißig Jahren startete die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) die “Aktion Mitbestimmung”. Mehr als 50.000 ÖsterreicherInnen unterstützten die Forderung nach betrieblicher Mitbestimmung von Jugendlichen und heute ist der Jugendvertrauensrat (JVR) ein nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Aufgaben des JVR
Für Lehrlinge und junge ArbeitnehmerInnen ist der oder die JVR erste AnsprechpartnerIn im Betrieb. Gemeinsam mit dem Betriebsrat, der die Interessen der erwachsenen KollegInnen vertritt, nimmt der oder die JVR an Betriebsrats-Sitzungen teil. Dort werden betriebliche Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen dieses Betriebs besprochen und gemeinsam erkämpft.

JVR- Wahl
Sind in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren ständig beschäftigt, können diese ihren JVR wählen. Je mehr jugendliche ArbeitnehmerInnen in einem Unternehmen arbeiten, umso mehr Mitglieder hat auch der JVR. Dieser wird für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gewählt. Kandidieren dürfen alle KollegInnen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 21. Lebendjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in diesem Betrieb beschäftigt sind.

Du willst JVR werden?
Wenn in deinem Betrieb bereits ein JVR existiert, wendest du dich am besten direkt an die KollegInnen. Ein bisschen schwieriger wird es, wenn noch kein JVR in deinem Unternehmen existiert: Nimm mit uns Kontakt auf und wir helfen dir gerne bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Darüber hinaus besuchen wir dich in deinem Betrieb und helfen dir jederzeit, wenn Probleme auftauchen. Als GPA- djp Mitglied kannst du außerdem kostenlos an unseren speziellen JVR – Fortbildungskursen teilnehmen und andere Jugendvertrauensräte in ganz Österreich kennen lernen.

Es lohnt sich organisiert zu sein!


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