Kollektivvertrag

Die GPA-djp verhandelt jedes Jahr circa 160 Kollektiverträge, in denen unter anderem Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche und natürlich Löhne und Gehälter geregelt werden. Denn diese sind keineswegs gesetzlich festgelegt, sondern müssen jedes Jahr aufs Neue verhandelt und erkämpft werden!

Dein Kollektivvertrag, deine Vorteile!
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) umfasst fast 300.000 Mitglieder und ist damit die größte Gewerkschaft Österreichs. Je mehr Menschen sich gewerkschaftlich organisieren, umso mehr können wir gemeinsam erreichen. Ausgelernte Industriekaufleute verdienen 1.416,70 Euro im Monat, während Einzelhandelskaufleute nur 1.113 Euro erhalten. Warum ist da ein so großer Unterschied? Im Industriebereich hat die GPA-djp einen höheren Organisationsgrad, das bedeutet viel mehr Mitglieder als im Handel. Dadurch kann man auf ArbeitgeberInnen bei den KV- Verhandlungen größeren Druck ausüben und am Ende kommt ein besseres Ergebnis raus.

Vereinfacht gesagt: Viele Mitglieder = mehr Geld für dich
Indem du mit deinem Beitritt die Gewerkschaft unterstützt, stärkst du damit unsere Verhandlungsposition gegenüber den ArbeitgeberInnen und umso mehr können wir für dich in Punkto Lehrlingsentschädigung, Probezeit etc. herausholen. Du siehst also, eine GPA-djp Mitgliedschaft zahlt sich für dich also wirklich aus!

Was genau wird im  KV geregelt?
Im Kollektivvertrag findest du eine Reihe von Regelungen zu deinem Arbeitsleben. Hier sind einige davon aufgezählt:

  • Lohn oder Gehalt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Arbeitszeit (alles was von den gesetzlichen 40 Stunden pro Woche abweicht)
  • Nachtarbeit
  • Zuschläge für Überstunden, Nachtarbet, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Kündigungsfristen
  • Probezeiten
  • ev. Zusatzurlaube
  • Prämien

Wer verhandelt den KV?
Die Kollektivverträge werden von den so genannten “Sozialpartnern” verhandelt. Das ist auf der einen Seite die Wirtschaftskammer, die die Interessen der ArbeitgeberInnen vertritt. Und auf der anderen Seite WIR, die Gewerkschaft, die die Forderungen der ArbeitnehmerInnen in den Verhandlungen vertritt.

Lehrlinge und KV
Kollektivverträge gelten meist auch für Lehrlinge und enthalten sogar spezielle Lehrlings- Bestimmungen. Zum Beispiel Regelungen über die Weiterverwendung im Betrieb, Sonderzahlungen, Dienstfreistellungen, Probezeitregelungen und last but not least: die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung.

Wenn du wissen willst was im KV deiner Branche nun ganz genau drinnen steht, kannst du dir als GPA- djp Mitglied deinen KV in jeder Regionalgeschäftsstelle abholen bzw. nach Hause schicken lassen. Wenn du spezielle Fragen hast oder das “Juristendeutsch” in dem KVs normalerweise verfasst sind, nicht ganz verstehst, melde dich einfach. Wir beraten und informieren dich gerne!


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