Filed under: Rechtsinfos

8. Dezember

Die Arbeit am 8. Dezember erfolgt für Lehrlinge prinzipiell freiwillig. Dein Arbeitgeber muss dir bis spätestens 10. November mitteilen, dass er/sie am 8. Dezember aufsperren möchte und dass du arbeiten sollst. Du hast dann eine Woche zeit um deinem Chef/deiner Chefin mitzuteilen, dass du eine Beschäftigung am 8. Dezember ablehnst.

ACHTUNG: Kein Arbeitnehmer darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.

Berechnungsgrundlage für dein Arbeitsentgelt am 8. Dezember ist die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr.

Zusätzliche Freizeit
Wenn du am 8. Dezember arbeitest, bekommst du zusätzliche Freizeit: Arbeitest du bis zu 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 4 Stunden Freizeit. Arbeitest du mehr als 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 8 Stunden Freizeit. Eine Abgeltung dieser zusätzlichen Freizeitstunden in Geld ist nicht möglich.

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Allgemeiner Gross- und Kleinhandel (1.1.2009)

Das Gehaltsgebiet A gilt für Betriebe in allen Bundesländern, außer Salzburg und Vorarlberg, das Gehaltsgebiet B gilt für Salzburg und Vorarlberg.

Lehrlingsentschädigung
1. LJ EUR 437 (A) EUR 452 (B)
2. LJ EUR 554 (A) EUR 573 (B)
3. LJ EUR 791 (A) EUR 818 (B)
4. LJ EUR 816 (A) EUR 844 (B)

Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr
EUR 1.241 (A)
EUR 1.283 (B)

Achtung: Bei den hier angegebenen Lehrlingsentschädigungen bzw. Gehältern handelt es sich um Brutto-Beträge!

4 Comments May 13, 2008

Arbeiten am Samstag

Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.

AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.

2 Comments May 13, 2008

Arbeiten am Sonntag

Sonntagsarbeit ist für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausnahmslos verboten. Warum wir für den freien Sonntag eintreten findest du hier!

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Arbeitszeit

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden. AUSNAHME: Siehe durchrechenbare Arbeitszeit

2 Comments May 13, 2008

Berufsschule

Wenn dein Schultag mindestens 8 Stunden dauert, dann musst du an dem Tag nicht mehr arbeiten.

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Betriebsrat

Als Betriebsrat wird ein von den Beschäftigten eines Unternehmens gewählter Vertreter/eine gewählte Vertreterin bezeichnet. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen und vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Geschäftsführer. Dazu hat er/sie einen speziellen Kündigungsschutz.

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Betriebsvereinbarung

Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann dieser mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung abschließen, die manche Arbeitsbereiche anders regelt, als das im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Das ist aber nur in ganz speziellen Bereichen, die wieder im Kollektivvertrag aufgezählt werden, möglich.

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Durchrechenbare Arbeitszeit (Durchrechnungszeitraum)

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.

AUSNAHME: Die wöchentliche Arbeitszeit kann auch auf 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn du dann aber innerhalb von 26 Wochen insgesamt im Schnitt nur 38,5 Wochen arbeitest. Also beispielsweise, du arbeitest 13 Wochen lang 44 Stunden, dann darfst du die nächsten 13 Wochen nur 33 Stunden arbeiten.

AUSNAHME VON DER AUSNAHME: Wenn es bei dir im Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann es eine Vereinbarung geben, dass der Zeitraum mit den 26 Wochen (Durchrechnungszeitraum) auf ein ganzes Jahr ausgeweitet wird. Also egal wie lang dieser Durchrechnungszeitraum bei dir im Betrieb dann wirklich ist, im Schnitt darf die normale Arbeitszeit nur 38,5 Stunden betragen – alles darüber hinaus muss als Überstunden bezahlt werden.

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Freizeit

Von Jänner bis November musst du mindestens zwei Halbtage pro Woche frei haben. Und diese beiden Halbtage kann auch nicht dein Chef/deine Chefin alleine bestimmen – das muss er mit dir aushandeln.

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Kollektivvertrag (KV)

Ein Kollektivvertrag (KV)  ist eine Vereinbarung die jährlich zwischen der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft abgeschlossen wird. An die darin enthaltenen Vereinbarungen müssen sich alle Unternehmen einer Branche halten. Für Lehrlinge in Handelsbetrieben gilt der „Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben“. Als Mitglied der GPA-djp kannst du deinen Kollektivvertrag jederzeit bei uns anfordern. Infos zu deinem Kollektivvertrag findest du auf: www.jugend.gpa-djp.at/kv oder hier!

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Mehrarbeit (zuschlagsfrei)

Der Kollektivvertrag enthält eine Möglichkeit, nach der du trotz der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden bis zu 40 Stunden ohne Überstundenzuschlag arbeiten musst. Das ganze nennt sich dann zuschlagsfreie Mehrarbeit.

Beispiel:
Wöchentliche Arbeitszeit laut KV: 38,5 Stunden
tatsächlich gearbeitet: 42 Stunden
verrechnen musst du: 1,5 Mehrstunden – also 1:1
2 Überstunden – also mit ÜS Zuschl.

ACHTUNG: In Verbindung mit der durchrechenbaren Arbeitszeit wird’s jetzt kompliziert.

Beispiel:
es wurde ein Durchrechnungszeitraum von 3 Wochen vereinbart.
1. Woche: vereinbart 44 Stunden, du arbeitest 45 Stunden
2. Woche: vereinbart 33 Stunde, du arbeitest 37 Stunden
3. Woche: vereinbart 38,5 Stunden, du arbeitest 41 Stunden

Die Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit ist 44 Stunden (siehe durchrechenbare Arbeitszeit), also haben wir in der 1. Woche mal eine Überstunde. In der 2. Woche sind das 1,5 Stunden Mehrarbeit und 2,5 Überstunden. In der 3. Woche haben wir 1,5 Stunden Mehrarbeit und eine Überstunde. Also ergibt das für die drei Wochen in unserem Beispiel: 4,5 Überstunden und 3 Stunden Mehrarbeit.

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Praxistest

Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit!
Mit Juni 2008 wurde die “Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen” auf neue Beine gestellt. Seither stehen den Ausbildungsbetrieben mehrere verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Lehrlingsausbildung im Unternehmen fördern zu lassen. Eine Förderart ist der “Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit” also der Praxistest.

Wer wird gefördert?
Grundsätzlich werden alle Betriebe, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen. Außerdem muss der Betrieb parallel zur Ausbildung für jeden Lehrling eine Ausbildungsdokumentation zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse durch den/die Lehrberechtigte(n) führen. Weiters müssen die Lehrlinge den „Praxistest“ positiv absolvieren und es müssen alle Lehrlinge des entsprechenden Lehrjahres/Jahrganges in allen im Betrieb ausgebildeten Lehrberufen am Praxistest teilnehmen. Achtung: Der Praxistest muss in der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit stattfinden.

Wie hoch ist die Förderung und wer bekommt diese?
Für jeden Lehrling der/die den Praxistest besteht bekommt der Betrieb eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro. Besteht ein Lehrling den Praxistest nicht, muss der Betrieb die Ausbildungsdokumentation bis zum Ende der Lehrzeit fortführen und auf die festgestellten Schwächen eingehen. Besteht der Lehrling die Lehrabschlussprüfung beim erstmaligen antritt, bekommt der Betrieb immer noch 1.500 Euro.

Was ist mit den Lehrlingen?
Grundsätzlich musst du, sofern dein Betrieb das will, zum Praxistest antreten. Lass dir aber keine Märchen erzählen, der Praxistest wird dir nicht auf die Lehrabschlussprüfung angerechnet. Es ist leider nicht vorgesehen, dass du einen Teil der 3.000 Euro bzw. der 1.500 Euro bekommst. Als GPA-djp Jugend kämpfen wir aber dafür, dass auch du als Lehrling einen gerechten Teil der Förderung bekommst.

Wenn du noch Fragen zum Thema „Praxistest“ hast, kannst du dich gerne via Email an jugend@gpa-djp.at oder unter 050301-21510 bei uns melden.

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Probezeit

Als Lehrling gilt für dich eine Probezeit von höchstens drei Monaten. Während dieser Probezeit kann dein Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen sowohl von dir als auch von deinem/deiner ArbeitgeberIn jederzeit beendet werden.

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Tägliche Arbeitszeit

Deine tägliche Arbeitszeit darf nicht länger als 9 Stunden sein. Arbeitest du trotzdem länger, muss dir die Zeit, die du länger arbeitest als Überstunden bezahlt werden.

AUSNAHME: Es gibt in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung, die eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden regelt. Für Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr ist diese Ausnahme nicht möglich.

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Überstunden

Eine Überstunde ist im Prinzip jede Stunde, die du mehr als die 38,5 Stunden arbeitest, die im Kollektivvertrag geregelt sind. Allerdings musst du bei der Berechnung deiner Überstunden die Kapitel durchrechenbare Arbeitszeit und Mehrarbeit Arbeiten am Sonntag beachten. Denn erst nach „Aufbrauchen“ der Mehrarbeit, handelt es sich um Überstunden. Auf jeden Fall als Überstunden gilt – das ist allerdings für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Überstundenvergütung in Geld
Prinzipiell beträgt der Überstundenzuschlag 50 Prozent. Also wenn du beispielsweise einen Stundenlohn von 10 Euro hättest, würdest du für eine Überstunde 15 Euro bekommen. Deinen tatsächlichen Stundenlohn kannst du ganz einfach errechnen, indem du einfach deine Lehrlingsentschädigung bzw. dein Gehalt durch 158 dividierst.

ACHTUNG: Prinzipiell darfst du als Lehrling (unter 18) keine Überstunden machen. Machst du allerdings trotzdem welche, muss für die Berechnung des Überstundenzuschlages die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr herangezogen werden.

Machst du allerdings eine Überstunde zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh, bzw. an einem Sonn- oder Feiertag, ist der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Wenn wir wieder bei unserem Beispiel mit den 10 Euro Stundenlohn bleiben, würdest du für eine Überstunde in diesem Fall 20 Euro bekommen.

Wenn du deine Überstunde jetzt zwischen Montag und Freitag von 18.30 Uhr und 20 Uhr machst, bzw. am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr, ist der Überstundenzuschlag 70 Prozent. Wir bleiben bei unserem Beispiel und bei den angenommenen 10 Euro Stundenlohn, wären dass jetzt 17 Euro pro Überstunde.

AUSNAHME: Handelt es sich um eine Überstunde an einem der verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten, dann beträgt der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Bei unserem Beispiel wären dass jetzt wieder 20 Euro pro Überstunde.

Überstundenvergütung in Freizeit
Deine Überstunden müssen nicht unbedingt ausbezahlt werden. Es kann auch vereinbart werden, dass sie dir in Freizeit abgegolten werden. Ein 50 %iger Überstundenzuschlag würde dir in diesem Fall mit 1:1,5; ein 70 %iger Überstundenzuschlag mit 1:1,7 und ein 100 %iger Überstundenzuschlag mit 1:2 abgegolten.

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Weihnachten und Silvester

Am 24. Dezember endet die Arbeitszeit um 14 Uhr und am 31. Dezember um 17 Uhr.

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Weihnachts- und Urlaubsgeld

Das Weihnachtsgeld beträgt 100 Prozent des Novembergehaltes und ist bis spätestens 1. Dezember auszuzahlen. Das Urlaubsgeld beträgt 100 Prozent des am 31. Juli zustehenden Bruttomonatsgehalts und ist spätestens am 31. Juli auszuzahlen.

Nur die Gewerkschaften sichern dir, durch ihre Kollektivvertragsverhandlungen dein Urlaubs- & Weihnachtsgeld! Darum jetzt Mitglied werden! Mehr dazu auf www.jugend.gpa-djp.at!

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Zeitausgleich

In Zeitausgleich zur Erreichung deiner 38,5 Stundenwoche (siehe auch Arbeitszeit und Durchrechnungszeitraum) muss dich dein Chef mindestens in halben Tagen gehen lassen.

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Zuschläge für Öffnungszeiten ab 18.30 Uhr oder an Samstagen

Prinzipiell ist es so, dass es für die Arbeit von Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr und am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr Zuschläge gibt. Diese Zuschläge kannst du in Form von Freizeit (Zeitgutschriften) oder in Form von Geld „bekommen“. ACHTUNG: Mit Überstunden hat das jetzt mal nichts zu tun.

Freizeit
Bekommst du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages (also du musst an dem Tag überhaupt nicht arbeiten) nur am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 30 % (18 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 30 % (18 Min.)

Bekommt du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages, aber nicht am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 50 % (30 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Bei jeder anderen Form der Zeitgutschrift beträgt diese für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 % (42 Min.)
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 % (60 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Geld
Bekommst du diese Zuschläge nicht in Form von Zeitgutschriften sondern in Form von Geld ausbezahlt, gelten folgende Prozentsätze:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 %
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 %
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 %

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