www.handelslehrling.at

Mehrarbeit (zuschlagsfrei)


Der Kollektivvertrag enthält eine Möglichkeit, nach der du trotz der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden bis zu 40 Stunden ohne Überstundenzuschlag arbeiten musst. Das ganze nennt sich dann zuschlagsfreie Mehrarbeit.

Beispiel:
Wöchentliche Arbeitszeit laut KV: 38,5 Stunden
tatsächlich gearbeitet: 42 Stunden
verrechnen musst du: 1,5 Mehrstunden – also 1:1
2 Überstunden – also mit ÜS Zuschl.

ACHTUNG: In Verbindung mit der durchrechenbaren Arbeitszeit wird’s jetzt kompliziert.

Beispiel:
es wurde ein Durchrechnungszeitraum von 3 Wochen vereinbart.
1. Woche: vereinbart 44 Stunden, du arbeitest 45 Stunden
2. Woche: vereinbart 33 Stunde, du arbeitest 37 Stunden
3. Woche: vereinbart 38,5 Stunden, du arbeitest 41 Stunden

Die Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit ist 44 Stunden (siehe durchrechenbare Arbeitszeit), also haben wir in der 1. Woche mal eine Überstunde. In der 2. Woche sind das 1,5 Stunden Mehrarbeit und 2,5 Überstunden. In der 3. Woche haben wir 1,5 Stunden Mehrarbeit und eine Überstunde. Also ergibt das für die drei Wochen in unserem Beispiel: 4,5 Überstunden und 3 Stunden Mehrarbeit.

posted by Helmut Gotthartsleitner in Rechtsinfos and have No Comments

Place your comment

Please fill your data and comment below.
Name
Email
Website
Your comment
*