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Arbeiten am Samstag

Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.

AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.

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Zuschläge für Öffnungszeiten ab 18.30 Uhr oder an Samstagen

Prinzipiell ist es so, dass es für die Arbeit von Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr und am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr Zuschläge gibt. Diese Zuschläge kannst du in Form von Freizeit (Zeitgutschriften) oder in Form von Geld „bekommen“.

ACHTUNG: Mit Überstunden hat das jetzt mal nichts zu tun.

Freizeit! Bekommst du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages (also du musst an dem Tag überhaupt nicht arbeiten) nur am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 30 % (18 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 30 % (18 Min.)

Bekommt du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages, aber nicht am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 50 % (30 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Bei jeder anderen Form der Zeitgutschrift beträgt diese für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 % (42 Min.)
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 % (60 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Geld! Bekommst du diese Zuschläge nicht in Form von Zeitgutschriften sondern in Form von Geld ausbezahlt, gelten folgende Prozentsätze:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 %
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 %
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 %
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