Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.
AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.
Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.
AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.
Prinzipiell ist es so, dass es für die Arbeit von Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr und am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr Zuschläge gibt. Diese Zuschläge kannst du in Form von Freizeit (Zeitgutschriften) oder in Form von Geld „bekommen“.
ACHTUNG: Mit Überstunden hat das jetzt mal nichts zu tun.
Freizeit! Bekommst du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages (also du musst an dem Tag überhaupt nicht arbeiten) nur am Samstag oder Montag, so betragen sie für:
Bekommt du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages, aber nicht am Samstag oder Montag, so betragen sie für:
Bei jeder anderen Form der Zeitgutschrift beträgt diese für:
Geld! Bekommst du diese Zuschläge nicht in Form von Zeitgutschriften sondern in Form von Geld ausbezahlt, gelten folgende Prozentsätze:
Arbeiten am Samstag Arbeiten am Sonntag Arbeitsunfall Arbeitsverhinderung Arbeitszeit AusbilderIn Behaltpflicht Berufsschule Betriebsrat Betriebsvereinbarung Bezahlung durchrechenbare Arbeitszeit Einkommen Endigung des Lehrverhältnisses Entgeltfortzahlung Freizeit Gehalt Gewerkschaft Handel Jugendvertrauensrat Karenz Kollektivvertrag Krank Lehrabschlussprüfung Lehrberechtigter Lehrling Lehrlingsentschaedigung Lehrlingsförderung Lehrvertrag Mehrarbeit MigrantInnen Mutterschutz Präsenzdienst Praxistest Probezeit Protest Rechte & Pflichten Ueberstundenzuschlag Urlaub Urlaubsgeld Verhandlungen Weihnachtsgeld Weiterverwendungspflicht Zivildienst zusaetzliche Freizeit
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