www.handelslehrling.at

Lehrabschlussprüfung

Am Ende deiner Lehrzeit steht die Lehrabschlussprüfung. Dabei soll festgestellt werden, ob du dir das notwendige Wissen für diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes selbstständig und fachgerecht ausführen zu können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem mit diesem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.

Achtung: Um die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung musst du dich selbst kümmern! Dein/e Lehrberechtigte/r muss dir jedoch die erforderliche Zeit zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung frei geben und beim erstmaligen Antritt die Prüfungstaxe bezahlen!

Seit 1. Jänner 2011 erhalten Lehrlinge für einen guten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung eine Prämie von 100 Euro und für einen ausgezeichneten Erfolg eine Prämie in Höhe von 150 Euro! Diese Regelung konnten wir für dich bei den Kollektivvertragsverhandelungen erreichen!

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Prüfungsteil ist immer schriftlich und entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast.

Es ist daher wichtig, schon während der Lehrzeit auf eine gute Ausbildung zu achten, da viele erst kurz vor der Prüfung draufkommen, was sie alles nicht gelernt haben. Damit du selbst überprüfen kannst was du lernen sollst und was dann auch zur Lehrabschlussprüfung kommt, gibt es für deinen Lehrberuf das so genannte Berufsbild. Darin ist angeführt, was du innerhalb deiner 3-jährigen Lehrzeit zusätzlich zur Berufsschule im Betrieb lernen solltest. Dein Lehrbetrieb ist dazu verpflichtet, dir diese Dinge auch beizubringen. Dein Berufsbild kannst du als Mitglied bei der GPA-djp Jugend kostenlos anfordern!

Achtung: Mitglieder der GPA-djp Jugend können die Unterlagen zum lernen für die Lehrabschlussprüfung kostenlos bei uns anfordern!

posted by Helmut Gotthartsleitner in Rechtsinfos and have No Comments

Berufsschule

Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit freigeben. Die Berufsschulzeit (eine eventuelle Mittagspause ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Du bist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet – wenn du dieser Pflicht mehrmals nicht nachkommst, kann der Betrieb dein Lehrverhältnis auflösen! Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber auf jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe.

Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,…) zur Arbeitsleistung herangezogen werden.

Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte für deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die Berufsreifeprüfung vorzubereiten. Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.

Berufsschulen können in verschiedenen Formen geführt werden:

  • Ganzjährige Berufsschulen mit mind. einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht
  • Saisonmäßige Berufsschulen, mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht
  • Blockmäßiger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts
posted by Helmut Gotthartsleitner in Rechtsinfos and have No Comments