Durchrechenbare Arbeitszeit (Durchrechnungszeitraum)
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
AUSNAHME: Die wöchentliche Arbeitszeit kann auch auf 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn du dann aber innerhalb von 26 Wochen insgesamt im Schnitt nur 38,5 Wochen arbeitest. Also beispielsweise, du arbeitest 13 Wochen lang 44 Stunden, dann darfst du die nächsten 13 Wochen nur 33 Stunden arbeiten.
AUSNAHME VON DER AUSNAHME: Wenn es bei dir im Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann es eine Vereinbarung geben, dass der Zeitraum mit den 26 Wochen (Durchrechnungszeitraum) auf ein ganzes Jahr ausgeweitet wird. Also egal wie lang dieser Durchrechnungszeitraum bei dir im Betrieb dann wirklich ist, im Schnitt darf die normale Arbeitszeit nur 38,5 Stunden betragen – alles darüber hinaus muss als Überstunden bezahlt werden.
Leave a Comment May 13, 2008

