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JugendvertrauensrätIn

Für Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen sind JugendvertrauensrätInnen die ersten AnsprechpartnerInnen für alle Fragen rund um die Themen Arbeiten und Ausbildung!

So wie BetriebsrätInnen die Interessen aller ArbeitnehmerInnen des Betriebes vertreten, sind JugendvertrauensrätInnen speziell für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen da. Sie kümmern sich darum, dass du gehört wirst und sind deine betriebliche Interessenvertretung mit Biss!

Wichtig: Jugendliche ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge dürfen auch während ihrer Arbeitszeit mit Problemen und Anregungen zum/zur JugendvertrauensrätIn gehen.

JugendvertrauensrätInnen sind meist selbst mitten in der Ausbildung oder haben diese gerade erst abgeschlossen. Genau darum Wissen sie auch wo der Schuh drückt und können deine Interessen bestens vertreten!

  • Ausbildung braucht Spielregeln! JugendvertrauensrätInnen sorgen dafür dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BAG, KJBG, Berufsbild…) eingehalten werden und du zu deinem Recht kommst. Sie helfen dir weiter wenn du Fragen fragen oder ein Problem mit dem/der ChefIn hast!
  • Lehrjahre sind keine Herrenjahre? Mit einem/einer JugendvertrauensrätIn an deiner Seite wird vieles einfacher. Sie sorgen dafür dass dein Berufsbild eingehalten wird und die Qualität in der Berufsausbildung passt. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung machen!
  • Damit deine Kohle passt! Auch dein Betrieb muss sich an den für die Branche gültigen Kollektivertrag halten. Damit du wirklich bekommst was dir zusteht passen JugendvertrauensrätInnen sehr genau darauf auf, dass dieser auch wirklich eingehalten wird. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass du Prämien wie zum Beispiel für gute Erfolge in der Berufsschule oder bei der Lehrabschlussprüfung bekommst.
  • Sicherheit geht vor! Gemeinsam mit dem/der BetriebsrätIn sorgen sie dafür, dass die Schutzbestimmungen im Betrieb eingehalten werden!
  • Gemeinsam statt einsam! Sie organisieren Jugendversammlungen bei denen sich die Lehrlinge austauschen können und wichtige Infos erhalten. Natürlich darf auch der Spaß nicht zu kurz kommen, darum veranstalten sie auch immer wieder gemeinsame Aktivitäten wie Sommersportfeste, Ausflüge…!

Du siehst: Es zahlt sich aus eine/n JugendvertrauensrätIn im Betrieb zu haben. Wenn auch du Lust bekommen hast einen Jugendvertrauensrat zu gründen, dann melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter!

Hier findest du weitere Infos zum Thema:

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Betriebsrat

Als Betriebsrat wird ein von den Beschäftigten eines Unternehmens gewählter Vertreter/eine gewählte Vertreterin bezeichnet. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen und vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Geschäftsführer. Dazu hat er/sie einen speziellen Kündigungsschutz. Mehr Infos zum Thema Betriebsrat findest du hier!

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Betriebsvereinbarung

Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann dieser mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung abschließen, die manche Arbeitsbereiche anders regelt, als das im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Das ist aber nur in ganz speziellen Bereichen, die wieder im Kollektivvertrag aufgezählt werden, möglich.

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Durchrechenbare Arbeitszeit (Durchrechnungszeitraum)

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.

AUSNAHME: Die wöchentliche Arbeitszeit kann auch auf 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn du dann aber innerhalb von 26 Wochen insgesamt im Schnitt nur 38,5 Wochen arbeitest. Also beispielsweise, du arbeitest 13 Wochen lang 44 Stunden, dann darfst du die nächsten 13 Wochen nur 33 Stunden arbeiten.

AUSNAHME VON DER AUSNAHME: Wenn es bei dir im Betrieb einen Betriebsrat gibt, kann es eine Vereinbarung geben, dass der Zeitraum mit den 26 Wochen (Durchrechnungszeitraum) auf ein ganzes Jahr ausgeweitet wird. Also egal wie lang dieser Durchrechnungszeitraum bei dir im Betrieb dann wirklich ist, im Schnitt darf die normale Arbeitszeit nur 38,5 Stunden betragen – alles darüber hinaus muss als Überstunden bezahlt werden.

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