Regelmäßige Pausen sind wichtig für die Gesundheit und den Erhalt der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher gibt es auf Arbeitspausen auch einen rechtlichen Anspruch. In einer österreichweiten Aktionswoche von 4. bis 8. April informiert die GPA-djp über die Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräumen. Read more…
Eine Pause tut allen gut! Mit Fotowettbewerb “Mein Pausen(t)raum”
Urlaub
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regelungen des Urlaubsgesetzes (UrlG) auch für Lehrlinge. Folgend fassen wir die für dich wichtigsten Punkte zusammen.
Als Lehrling hast du Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen pro Arbeitsjahr (Urlaubsjahr). Als Werktage gelten die Tage von Montag bis einschließlich Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
In den ersten 6 Monaten des 1. Arbeitsjahres entsteht der Anspruch auf Urlaub im Verhältnis (aliquot) zu der bereits zurückgelegten Dienstzeit im Rahmen von 2,5 Tagen pro Monat. Nach diesen 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Urlaub. In jedem weiteren Jahr entsteht der Anspruch sofort mit Beginn des neuen Arbeitsjahres in vollem Ausmaß.
Wann du deinen Urlaub verbrauchst, muss mit dem Lehrbetrieb abgesprochen werden. Es ist nicht möglich, einseitig den Urlaub festzulegen. D.h. du kannst weder dann gehen wenn du möchtest ohne es mit deinem Betrieb zu vereinbaren, noch kann dein Betrieb dich ohne deine Zustimmung “zwangsweise” zu einer bestimmten Zeit in Urlaub schicken. Der Urlaub kann in 2 Teile geteilt werden, wobei jedoch ein Teil mindestens 6 Werktage betragen muss.
Wenn du es möchtest, ist die/der Lehrberechtigte verpflichtet, dir in der Zeit von 15. Juni bis 15. September Urlaub im Ausmaß von mindestens 2 Wochen zu geben (gilt für Lehrlinge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Während des Urlaubes ist die Lehrlingsentschädigung weiter zu bezahlen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Urlaubsgeld.
Wirst du während deines Urlaubes krank und dauert dies länger als 3 Kalendertage, so sind die Krankenstandstage von den Urlaubstagen abzuziehen. Du bist verpflichtet, deine/n ArbeitgeberIn nach 3 Tagen Krankenstand unverzüglich darüber zu informieren. Bei Krankenstandsende musst du eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung der Krankenversicherung abgeben.
Erkrankst du im Ausland, muss zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung auch noch eine behördliche Bestätigung beigefügt werden, dass der Arzt zur Ausübung seines Berufes berechtigt ist. Diese zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn du dich in einem Krankenhaus behandeln hast lassen und eine Bestätigung vorlegst.
Wird das Lehrverhältnis beendet oder aufgelöst, so gebührt dir für die verbleibenden Urlaubstage eine Abgeltung. Diese Abgeltung hat als Urlaubsersatzleistung im aliquoten Ausmaß zu erfolgen.
Eine Urlaubsentschädigung steht dir insbesondere in folgenden Fällen zu:
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wenn das Lehrverhältnis unberechtigt vom Lehrberechtigten aufgelöst wurde und bereits 6 Monate Lehrzeit vergangen sind.
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wenn du das Lehrverhältnis begründet auflöst und bereits 6 Monate deiner Lehrzeit vergangen sind.
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bei erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung und Verzicht auf die Weiterverwendungszeit und schon mehr als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen sind.
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bei Beendigung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf (Enddatum im Lehrvertrag) oder durch einvernehmliche Lösung, wenn bereits mehr als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen sind.
Eine Urlaubsabfindung steht dir insbesondere in folgenden Fällen zu:
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bei Lösung des Lehrvertrages innerhalb der Probezeit.
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bei berechtigter vorzeitiger Auflösung durch die/den Lehrberechtigte/n.
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bei Auflösung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf oder durch einvernehmliche Lösung, wenn bei der Beendigung weniger als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen ist.
Arbeiten am Samstag
Wenn du am Samstag nach 13 Uhr arbeitest, musst du am darauf folgenden Samstag nicht arbeiten.
AUSNAHME: Ausgenommen sind hier Verkaufstätigkeiten an den vier Samstagen vor dem 24. Dezember.
Berufsschule
Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit freigeben. Die Berufsschulzeit (eine eventuelle Mittagspause ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Du bist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet – wenn du dieser Pflicht mehrmals nicht nachkommst, kann der Betrieb dein Lehrverhältnis auflösen! Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber auf jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe.
Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,…) zur Arbeitsleistung herangezogen werden.
Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte für deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die Berufsreifeprüfung vorzubereiten. Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.
Berufsschulen können in verschiedenen Formen geführt werden:
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Ganzjährige Berufsschulen mit mind. einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche
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Lehrgangsmäßige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht
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Saisonmäßige Berufsschulen, mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht
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Blockmäßiger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts
Freizeit
Von Jänner bis November musst du mindestens zwei Halbtage pro Woche frei haben. Und diese beiden Halbtage kann auch nicht dein Chef/deine Chefin alleine bestimmen – das muss er mit dir aushandeln.
Weihnachten und Silvester
Am 24. Dezember endet die Arbeitszeit um 14 Uhr und am 31. Dezember um 17 Uhr.
Arbeiten am Sonntag
Sonntagsarbeit ist für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausnahmslos verboten. Warum wir für den freien Sonntag eintreten findest du hier!
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