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Mehr Geld für KassierInnen im Supermarkt erreicht!

„Jeder Kunde weiß, dass das Kassieren im Supermarkt mit großen Belastungen verbunden ist. Die GPA-djp hat jetzt in einem jahrelangen Rechtsstreit eine wichtige Grundsatzentscheidung für die betroffenen Angestellten erreicht: Der Oberste Gerichtshof hat unsere Rechtsmeinung bestätigt und entschieden, dass LadenkassierInnen an Scannerkassen zweifelsfrei in die Beschäftigungsgruppe 3 des Handelskollektivvertrags einzustufen sind“, berichtet der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian: „Damit wurde eine wichtige Lücke in der Auslegung des Kollektivertrages in unserem Sinne geschlossen.“

Die Tätigkeit an einer Scannerkasse im Supermarkt erfordere aufgrund der ständig steigenden Anforderungen des Kassiervorganges erhöhte Konzentration bei der Registrierung der gekauften Artikel und beim Zahlungsvorgang, heißt es in der Begründung des OGH. Diese Tätigkeit erfolge insbesondere bei drängenden Kunden unter Stressbelastung und unter nicht unerheblichem Zeitdruck. „Für eine Angestellte, die in den letzten fünf Jahren falsch in Beschäftigungsgruppe 2 eingestuft worden ist, bedeutet das alleine beim Grundgehalt bis zum heutigen Tag eine einklagbare Gehaltsdifferenz von bis zu  3.000 Euro brutto”,  ergänzt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Karl Proyer.

„Wir freuen uns über diese Richtungsentscheidung, sie bedeutet mehr Rechtssicherheit und mehr Gehalt für zehntausende, vorwiegend weibliche Beschäftigte im Handel und ist vor allem ein wichtiges Instrument gegen die Versuche mancher Handelsunternehmen, den Beruf der KassierInnen niedriger zu bewerten“, so Katzian abschließend.

Informationen für alle Betroffenen gibt es wie immer bei der GPA-djp, Tel. 050301 301, www.gpa-djp.at.

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Eine Pause tut allen gut! Mit Fotowettbewerb “Mein Pausen(t)raum”

Regelmäßige Pausen sind wichtig für die Gesundheit und den Erhalt der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher gibt es auf Arbeitspausen auch einen rechtlichen Anspruch. In einer österreichweiten Aktionswoche von 4. bis 8. April informiert die GPA-djp über die Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräumen. Read more…

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Betriebsrat

Als Betriebsrat wird ein von den Beschäftigten eines Unternehmens gewählter Vertreter/eine gewählte Vertreterin bezeichnet. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen und vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Geschäftsführer. Dazu hat er/sie einen speziellen Kündigungsschutz. Mehr Infos zum Thema Betriebsrat findest du hier!

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Kollektivvertrag

Dein Kollektivvertrag, deine Vorteile! Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) umfasst fast 300.000 Mitglieder und ist damit die größte Gewerkschaft Österreichs. Je mehr Menschen sich gewerkschaftlich organisieren, umso mehr können wir gemeinsam erreichen. Ausgelernte Industriekaufleute verdienen 1.416,70 Euro im Monat, während Einzelhandelskaufleute nur 1.300 Euro erhalten. Warum ist da ein so großer Unterschied? Im Industriebereich hat die GPA-djp einen höheren Organisationsgrad, das bedeutet viel mehr Mitglieder als im Handel. Dadurch kann man auf ArbeitgeberInnen bei den KV- Verhandlungen größeren Druck ausüben und am Ende kommt ein besseres Ergebnis raus.

Die GPA-djp verhandelt jedes Jahr circa 160 Kollektiverträge, in denen unter anderem Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche und natürlich Löhne und Gehälter geregelt werden. Denn diese sind keineswegs gesetzlich festgelegt, sondern müssen jedes Jahr neu verhandelt und erkämpft werden!

Vereinfacht gesagt: Viele Mitglieder = mehr Geld für dich! Indem du mit deinem Beitritt die Gewerkschaft unterstützt, stärkst du damit unsere Verhandlungsposition gegenüber den ArbeitgeberInnen und umso mehr können wir für dich in Punkto Lehrlingsentschädigung, Probezeit etc. herausholen. Du siehst also, eine Mitgliedschaft zahlt sich für dich also wirklich aus!

Was genau wird im  KV geregelt? Im Kollektivvertrag findest du eine Reihe von Regelungen zu deinem Arbeitsleben. Hier sind einige davon aufgezählt:

  • Lohn oder Gehalt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Arbeitszeit (alles was von den gesetzlichen 40 Stunden pro Woche abweicht)
  • Nachtarbeit
  • Zuschläge für Überstunden, Nachtarbet, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Kündigungsfristen
  • Probezeiten
  • ev. Zusatzurlaube
  • Prämien


Wer verhandelt den KV?
Die Kollektivverträge werden von den so genannten “Sozialpartnern” verhandelt. Das ist auf der einen Seite die Wirtschaftskammer, die die Interessen der ArbeitgeberInnen vertritt. Und auf der anderen Seite WIR, die Gewerkschaft, die die Forderungen der ArbeitnehmerInnen in den Verhandlungen vertritt.

Lehrlinge und KV! Kollektivverträge gelten auch für Lehrlinge und enthalten sogar spezielle Lehrlings- Bestimmungen. Zum Beispiel Regelungen über die Weiterverwendung im Betrieb, Sonderzahlungen, Dienstfreistellungen, Probezeitregelungen und last but not least: die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung!

Wenn du wissen willst was im Kollektivvertrag für Lehrlinge und Angestellte im Handel nun ganz genau drinnen steht, kannst du dir als GPA-djp Mitglied deinen KV in jeder Regionalgeschäftsstelle abholen bzw. nach Hause schicken lassen. Wenn du spezielle Fragen hast oder das “Juristendeutsch” in dem KVs normalerweise verfasst sind, nicht ganz versteht, melde dich einfach. Wir beraten und informieren dich gerne! Infos zu deinem Kollektivvertrag findest du auf: www.jugend.gpa-djp.at/kv oder hier!

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