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Eine Pause tut allen gut! Mit Fotowettbewerb “Mein Pausen(t)raum”

Regelmäßige Pausen sind wichtig für die Gesundheit und den Erhalt der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher gibt es auf Arbeitspausen auch einen rechtlichen Anspruch. In einer österreichweiten Aktionswoche von 4. bis 8. April informiert die GPA-djp über die Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräumen. Read more…

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JugendvertrauensrätIn

Für Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen sind JugendvertrauensrätInnen die ersten AnsprechpartnerInnen für alle Fragen rund um die Themen Arbeiten und Ausbildung!

So wie BetriebsrätInnen die Interessen aller ArbeitnehmerInnen des Betriebes vertreten, sind JugendvertrauensrätInnen speziell für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen da. Sie kümmern sich darum, dass du gehört wirst und sind deine betriebliche Interessenvertretung mit Biss!

Wichtig: Jugendliche ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge dürfen auch während ihrer Arbeitszeit mit Problemen und Anregungen zum/zur JugendvertrauensrätIn gehen.

JugendvertrauensrätInnen sind meist selbst mitten in der Ausbildung oder haben diese gerade erst abgeschlossen. Genau darum Wissen sie auch wo der Schuh drückt und können deine Interessen bestens vertreten!

  • Ausbildung braucht Spielregeln! JugendvertrauensrätInnen sorgen dafür dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BAG, KJBG, Berufsbild…) eingehalten werden und du zu deinem Recht kommst. Sie helfen dir weiter wenn du Fragen fragen oder ein Problem mit dem/der ChefIn hast!
  • Lehrjahre sind keine Herrenjahre? Mit einem/einer JugendvertrauensrätIn an deiner Seite wird vieles einfacher. Sie sorgen dafür dass dein Berufsbild eingehalten wird und die Qualität in der Berufsausbildung passt. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung machen!
  • Damit deine Kohle passt! Auch dein Betrieb muss sich an den für die Branche gültigen Kollektivertrag halten. Damit du wirklich bekommst was dir zusteht passen JugendvertrauensrätInnen sehr genau darauf auf, dass dieser auch wirklich eingehalten wird. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass du Prämien wie zum Beispiel für gute Erfolge in der Berufsschule oder bei der Lehrabschlussprüfung bekommst.
  • Sicherheit geht vor! Gemeinsam mit dem/der BetriebsrätIn sorgen sie dafür, dass die Schutzbestimmungen im Betrieb eingehalten werden!
  • Gemeinsam statt einsam! Sie organisieren Jugendversammlungen bei denen sich die Lehrlinge austauschen können und wichtige Infos erhalten. Natürlich darf auch der Spaß nicht zu kurz kommen, darum veranstalten sie auch immer wieder gemeinsame Aktivitäten wie Sommersportfeste, Ausflüge…!

Du siehst: Es zahlt sich aus eine/n JugendvertrauensrätIn im Betrieb zu haben. Wenn auch du Lust bekommen hast einen Jugendvertrauensrat zu gründen, dann melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter!

Hier findest du weitere Infos zum Thema:

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8. Dezember

Die Arbeit am 8. Dezember erfolgt für Lehrlinge prinzipiell freiwillig. Dein Arbeitgeber muss dir bis spätestens 10. November mitteilen, dass er/sie am 8. Dezember aufsperren möchte und dass du arbeiten sollst. Du hast dann eine Woche zeit um deinem Chef/deiner Chefin mitzuteilen, dass du eine Beschäftigung am 8. Dezember ablehnst.

ACHTUNG: Kein Arbeitnehmer darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.

Berechnungsgrundlage für dein Arbeitsentgelt am 8. Dezember ist die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr.

Zusätzliche Freizeit! Wenn du am 8. Dezember arbeitest, bekommst du zusätzliche Freizeit: Arbeitest du bis zu 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 4 Stunden Freizeit. Arbeitest du mehr als 4 Stunden, bekommst du zusätzlich 8 Stunden Freizeit. Eine Abgeltung dieser zusätzlichen Freizeitstunden in Geld ist nicht möglich.

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Zuschläge für Öffnungszeiten ab 18.30 Uhr oder an Samstagen

Prinzipiell ist es so, dass es für die Arbeit von Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr und am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr Zuschläge gibt. Diese Zuschläge kannst du in Form von Freizeit (Zeitgutschriften) oder in Form von Geld „bekommen“.

ACHTUNG: Mit Überstunden hat das jetzt mal nichts zu tun.

Freizeit! Bekommst du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages (also du musst an dem Tag überhaupt nicht arbeiten) nur am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 30 % (18 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 30 % (18 Min.)

Bekommt du diese Zeitgutschriften in Form eines ganzen Tages, aber nicht am Samstag oder Montag, so betragen sie für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 50 % (30 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Bei jeder anderen Form der Zeitgutschrift beträgt diese für:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 % (42 Min.)
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 % (60 Min.)
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 % (30 Min.)

Geld! Bekommst du diese Zuschläge nicht in Form von Zeitgutschriften sondern in Form von Geld ausbezahlt, gelten folgende Prozentsätze:

  • Montag bis Freitag 18.30 Uhr bis 20 Uhr 70 %
  • Montag bis Freitag ab 20 Uhr 100 %
  • Samstag 13 bis 18 Uhr 50 %
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Überstunden

Eine Überstunde ist im Prinzip jede Stunde, die du mehr als die 38,5 Stunden arbeitest, die im Kollektivvertrag geregelt sind. Allerdings musst du bei der Berechnung deiner Überstunden die Kapitel durchrechenbare Arbeitszeit und Mehrarbeit Arbeiten am Sonntag beachten. Denn erst nach „Aufbrauchen“ der Mehrarbeit, handelt es sich um Überstunden. Auf jeden Fall als Überstunden gilt – das ist allerdings für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Überstundenvergütung in Geld! Prinzipiell beträgt der Überstundenzuschlag 50 Prozent. Also wenn du beispielsweise einen Stundenlohn von 10 Euro hättest, würdest du für eine Überstunde 15 Euro bekommen. Deinen tatsächlichen Stundenlohn kannst du ganz einfach errechnen, indem du einfach deine Lehrlingsentschädigung bzw. dein Gehalt durch 158 dividierst.

ACHTUNG: Prinzipiell darfst du als Lehrling (unter 18) keine Überstunden machen. Machst du allerdings trotzdem welche, muss für die Berechnung des Überstundenzuschlages die Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr herangezogen werden.

Machst du allerdings eine Überstunde zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh, bzw. an einem Sonn- oder Feiertag, ist der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Wenn wir wieder bei unserem Beispiel mit den 10 Euro Stundenlohn bleiben, würdest du für eine Überstunde in diesem Fall 20 Euro bekommen.

Wenn du deine Überstunde jetzt zwischen Montag und Freitag von 18.30 Uhr und 20 Uhr machst, bzw. am Samstag zwischen 13 und 18 Uhr, ist der Überstundenzuschlag 70 Prozent. Wir bleiben bei unserem Beispiel und bei den angenommenen 10 Euro Stundenlohn, wären dass jetzt 17 Euro pro Überstunde.

AUSNAHME: Handelt es sich um eine Überstunde an einem der verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten, dann beträgt der Überstundenzuschlag 100 Prozent. Bei unserem Beispiel wären dass jetzt wieder 20 Euro pro Überstunde.

Überstundenvergütung in Freizeit! Deine Überstunden müssen nicht unbedingt ausbezahlt werden. Es kann auch vereinbart werden, dass sie dir in Freizeit abgegolten werden. Ein 50 %iger Überstundenzuschlag würde dir in diesem Fall mit 1:1,5; ein 70 %iger Überstundenzuschlag mit 1:1,7 und ein 100 %iger Überstundenzuschlag mit 1:2 abgegolten.

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